Sanierung eines Einfamilienhauses in der Dortmunder Gartenstadt trotz Veränderungssperre
Die Dortmunder Gartenstadt unterliegt einer Veränderungssperre, da das Gebiet zukünftig unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Unter Beteiligung des Dortmunder Denkmalamtes wurde dennoch eine als „erhaltenswerte Bausubstanz“ eingestufte Doppelhaushälfte umfassend saniert und renoviert. Die Farbgebung der Fassade und der neuen Dacheindeckung wurde dabei von der Stadt vorgegeben.